Nicht alle Sudetendeutschen hatten einen tschechischen Pass. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Vertrag von Saint-Germain 1919 wurden die Sudetenländer Teil der neu gegründeten Tschechoslowakei. Die Sudetendeutschen, die in diesem Gebiet lebten, erhielten tschechoslowakische Staatsbürgerschaft, was bedeutete, dass sie einen tschechischen Pass beantragen konnten. Allerdings gab es auch viele, die aus verschiedenen Gründen keinen Pass beantragten oder erhielten. Die Situation war komplex und variierte je nach individueller Lebenssituation und politischen Umständen.